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Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI)

Bericht zum Parlamentariertreffen vom 20. September 2018


Kritische Infrastrukturen - Lebensadern unserer modernen Gesellschaft

Als "kritische Infrastrukturen" werden Prozesse, Systeme und Einrichtungen bezeichnet, die essenziell für das Funktionieren der Wirtschaft bzw. das Wohlergehen der Bevölkerung sind.

Wie können wir den Schutz kritischer Infrastrukturen in Ausnahmesituationen adäquat sicherstellen? Dieser Frage gingen wir anlässlich des Parlamentariertreffens 2018 bei der Firma Hügli in Steinach nach. 

Kritische Infrastrukturen werden in 5 Leistungsklassen unterteilt:

Die Armee hat den Auftrag, sich auf den Schutz von Infrastrukturen der Leistungsklassen 4 und 5 vorzubereiten. Der Kanton ist primär für die Leistungsklassen 1 - 3 zuständig.

Im Raum der Territorialdivision 4, welcher die Kantone ZH, GL, SH, AI, AR, SG und TG umfasst und somit 1/3 der Bevölkerung, 1/3 der wirtschaftliche Wertschöpfung und 1/6 der Fläche der Schweiz abdeckt, befinden sich ca. 80 Objekte der Leistungsklassen 4 und 5. Davon entfallen 10 auf den Kanton St. Gallen. 

Im Kanton St. Gallen mit seinen 480 000 Einwohnern sind über 130 Infrastrukturen der Leistungsklasse 1 - 3 aufgelistet worden. 46 davon entfallen auf die Leistungsklasse 3.

Wie schützen wir kritische Infrastrukturen?

Massnahmen der Armee:

Die kritischen Infrastrukturen der Klasse 4 und 5 wurden von der Armee analysiert und der Kräfteansatz je nach Einsatzform (überwachen, sichern, bewachen, verteidigen) bewertet. Die Betreiber wurden zur Mitarbeit aufgerufen. Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage, die die Betreiber zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und Umsetzung allfälliger Empfehlungen verpflichtet.

Je nach Bedrohungsform kann die Armee den Schutz der Infrastrukturen gewährleisten. Es hat aber bei dem aktuellen Armeebstand von 100 000 Soldaten seine Grenzen. Nicht jede Einheit ist für Schutzaufgaben ausgebildet und nebst dem Schutz der Infrastrukturen entfallen Kräfte auf den Eigenschutz. Bei der aktuellen Armeegrösse dürften rund 25 000 Soldaten geeignet sein, Schutzaufträge auszuführen. Aus der Übung Aeroporto 10 ist bekannt, dass für den Schutz des Flughafen Zürich je nach Dauer und Intensität mit mindestens 5000 Soldaten gerechnet werden muss. 1/5 der schweizweit für Schutzaufträge ausgebildeten Kräfte.

Bei lokalen und regionalen Ereignissen dürfte die Armee den Auftrag erfüllen können. Sobald das Ereignis überregionale Dimensionen annimmt, ist eine Priorisierung und Verzichtsplanung seitens der Armee aufgrund der begrenzten Ressourcen unabdingbar. Eine Verkleinerung der Armee hat einen entsprechenden Leistungsabbau zur Folge.

Massnahmen des Kantons:

Der Kanton St. Gallen hat unter Leitung des Amtes für Militär und Zivilschutz und unter Einbezug von kantonalen und privaten Experten sowie Betreibern und mit Unterstützung der Territiorialdivision 4 die über 130 Objekte der Leistungsklassen 1-3 analysiert. Es wird ein aktiver Austausch zwischen den Experten und Betreibern gepflegt. Jedoch fehlt auch hier die rechtliche Möglichkeit, die Betreiber zur Zusammenarbeit und zur Umsetzung von baulichen oder organisatorischen Massnahmen zu verpflichten. 

Aus dieser Analyse heraus ergeben sich für den Kanton folgende Massnahmen:

  • Einbezug von privaten und öffentlichen Betreibern in den Kantonalen Führungsstab (Der Betreiber kann dazu rechtlich nicht verpflichtet werden)
  • Unterstützung der Betreiber bei Massnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit
  • Inventar der Objekte pflegen und aktualisieren
  • Interkantonale und internationale Zusammenarbeit 
  • Durchführung von Verbundsübungen
  • Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung generell (Notration Bsp.)

Überlegungen der KOG

Die gemachten Analysen und Bewertungen zeigen aus unserer Sicht auf, dass die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen durch die Armee und die Polizei nicht über allen Lagen gewährleistet werden kann. Der Abbau der Armee hinterlässt gefährliche Lücken in unserer Sicherheit, die geschlossen werden müssen. 

Zwei Punkte möchten wir hervorheben:

  • Es fehlt an der rechtlichen Grundlage, die es den Behörden erlauben würde, die Betreiber von kritischen Infrastrukturen zur Zusammenarbeit und zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen zu verpflichten. 
  • Wenn die Leistungsfähigkeit der Armee abnimmt, ist im Gegenzug nicht der Bestand des eigenen Polizeikorps zu erhöhen, bevor man sich einzig auf die Sicherheit internationaler und interkantonaler Zusammenarbeit verlässt? 

Die KOG dankt den Refrenten des Parlamentariertreffens herzlichst für die Ausführungen. Unsere Sicherheit ist unser kostbarstes Gut und man darf nicht grobfahrlässig mit ihr umgehen. 

Der Firma Hügli danken wir für die Gastfreundschaft und die Zubereitung der kulinarischen Köstlichkeiten zum Apéro durch deren Mitarbeiter und amtierenden BBQ Schweizer Meister Philipp Glauser.